Arbeitszeit-verordnungs-hinweis

Arbeitszeitverordnungshinweis

Meistens geht er gerne zur Arbeit. Nur manchmal wundert er sich, wie sich einfache Dinge für manche Kollegin zu großen Problemen stilisieren.

Gestern Abend hatte er mal wieder einen Termin außerhalb seiner Bürozeiten und er bereitete sich entsprechend vor. Das Kundengespräch dauerte länger und ein Blick auf die Uhr sagte ihm, dass er 11 Stunden gearbeitet hatte. Für ihn bedeutete das, dass er eine Wiedergutschrift der geleisteten Arbeit verlangen musste, denn durch die im Computer eingegebene Arbeitszeitverordnung wurde ihm mindestens eine Stunde gekürzt.

Er veranlasst deshalb heute gleich die Arbeitszeitkontingentkorrektur.

Die Genehmigung bei seinem Vorgesetzten geht schnell. Dieser weiß ja, dass der Termin wichtig war. Jetzt nur noch die Kollegin aus der Personalabteilung informieren, damit sie die Stunden im Computer wieder gutschreiben kann. Damit es schneller geht, schreibt er eine kurze E-Mail mit folgendem Inhalt:

Liebe Kollegin. Bitte schreibe mir die eine Stunde wieder gut, die gestern bei dem Termin mit dem Kunden entstanden ist. Vielen Dank und liebe Grüße.

Statt eines kurzen: ‚OK. Mach ich,‘ kam folgende Antwort zurück:

Lieber Kollege. Ich erinnere mich, dass ich dir schon so oft gesagt habe, dass du Abends nicht mehr so lange arbeiten sollst. Nicht etwa, weil es dir schaden würde, sondern weil du in dieser letzten Stunde, die wegen der Arbeitszeitverordnung gekürzt wird, nicht versichert bist. Wenn dann etwas passieren würde, würde das ein ganz furchtbar schreckliches Bild auf unseren Arbeitgeber werfen. Mach das in Zukunft nicht mehr! Gruß, die Kollegin.

Beim Lesen dieser Zeilen bleibt ihm vor Überraschung der Mund offen stehen. Die Reaktion der Kollegin ist ihm unverständlich. Er greift deshalb in die Tastatur und formuliert eine Antwort.

Liebe Kollegin. Soll ich also in Zukunft, wenn ich bei einem Kunden bin, immer auf die Uhr schauen und das Gespräch dann mit dem Hinweis auf die Arbeitszeitverordnung sofort beenden? Gruß, der Kollege.

Er meint zwar, dass man den ironischen Unterton in seiner Frage lesen könne, aber dem ist nicht der Fall. Die Antwort kommt dann prompt.

Nein, lieber Kollege. Natürlich sollst du das nicht machen. Aber dann arbeitest du eben am Tag weniger, wenn du abends einen Termin hast. Gruß

Als er das liest, entgleisen ihm die Gesichtszüge. Ihm fällt deshalb nur eine Erwiderung ein und die lautet: „Jawoll, liebe Kollegin.“

Und insgeheim denkt er: So werde ich das in Zukunft wohl machen. Aber dann wird sich die Kollegin schön wundern, wenn ich im Büro nicht mehr anwesend bin. Für meine Termine interessiert sie sich ja keinen Pfifferling.

Nachsatz:

Ein ganz freundlicher Herr hat mit die Fakten zu dieser Geschichte zur Verfügung gestellt und ich durfte mit seinem Einverständnis daraus einen Blogartikel verfassen.

Hast du auch schon einmal eine Konversation gehabt, bei der du hinterher gedacht hast, dass man voll aneinander vorbeigeredet hat? Schreib mir doch gerne einen Kommentar.

2 Kommentare
  1. Christine aka Frau vom Main
    Christine aka Frau vom Main sagte:

    Das ist gelebte Realität! Geht nur anders, wenn die „Mehrarbeit“ formel angeordnet wurde. Dann ist der Mitarbeitende versichert. Und erhält eine entsprechende Gutschrift der Arbeitszeit. Ansonsten hilft wirklich nur: später beginnen/früher aufhören 😜

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    • Edith Leistner
      Edith Leistner sagte:

      Stimmt, liebe Christine. Es wäre nur schön gewesen, wenn sich die gleichrangig gestellte Kollegin in diesem Fall nicht so von oben herab geäußert hätte. Unter Kollegialität verstehe ich etwas anderes. 😉

      Antworten

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